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AVIVA-BERLIN.de im Mai 2024 - Beitrag vom 28.01.2005


Berliner Aktionsplan gegen häusliche Gewalt verabschiedet - Fortsetzung
AVIVA-Redaktion

Schläger müssen per Gesetz vom 15.02.2003 die Wohnung räumen. Bis Mitte September 2003 wurden in ganz Berlin bereits mehr als 700 Platzverweise ausgesprochen.






Die BIG-Hotline (von 9 bis 24 Uhr, Telefon-Nr. 611 03 00) verzeichnete eine steigende Zahl von Anrufen (2000: 2554, 2001: 4300, 2002: 6300, 1. Halbjahr 2003: 3000). Die Mobile Intervention der BIG-Hotline betreut gemeinsam mit Polizei, Kindernotdienst, Krisendienst und anderen Einrichtungen, Frauen, die durch die erfahrene Gewalt so traumatisiert sind, dass sie Unterstützung bei dem Weg ins Frauenhaus, zum Gericht oder einer Beratungsstelle benötigen.

Auf Fachkonferenzen wurde das Thema ebenfalls behandelt. So fand am 25. November 2003 eine gemeinsame Fachtagung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen und des Feministischen Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung auf europäischer Ebene statt.
Ein Expertinnengespräch am 1. Juli 2003 befasste sich mit der Lage psychisch erkrankter Frauen mit Gewalterfahrungen in Berlin.

Für das kommende Jahr beschloss der Runde Tisch neben der Fortführung der bewährten Maßnahmen unter anderem folgendes:

  • Die Berliner Krankenpflegeschulen sollen darin bestärkt und unterstützt werden, den Komplex häusliche Gewalt und deren gesundheitliche Folgen in die Curricula auf zu nehmen.

  • Im Rahmen der Neustrukturierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes soll das Thema "Häusliche Gewalt" durch Fortbildung der Beschäftigten Eingang in die tägliche Arbeit finden.

  • Das psychiatrische Versorgungssystem, als ein wichtiger Partner in der Versorgung gewaltbetroffener Frauen, soll 2004 zu Angeboten und Defiziten umfassend befragt werden.

  • Die Polizei soll künftig routinemäßig das zuständige Jugendamt informieren, falls bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt festgestellt wird, dass auch Kinder betroffen sind.

  • Im Jahr 2004 wird sich die Berliner Polizei schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinder als Opfer häuslicher Gewalt beschäftigen, um neue Ansätze zur Bekämpfung von Jugend-Delinquenz zu erarbeiten.

  • GrundschullehrerInnen sollen zum Thema "Häusliche Gewalt" fortgebildet werden.

  • Erkenntnisse bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt sollen verstärkt auch in die Sicherheits- und Präventionsbeiräte der Bezirke eingebracht werden.


  • Mit der Einführung eines neuen § 29 a ASOG ist die Polizei nun in der Lage, den Aggressor aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen und ihm das erneute Betreten zu untersagen. So wird dem Täter gezeigt, dass Gewalt gegen Frauen und Kinder in unserer Gesellschaft, auch im sozialen Nahraum, nicht geduldet wird.

    www.big-hotline.de
    Quelle: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
    www.berlin.de/wirtschaftssenat


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    Beitrag vom 28.01.2005

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